Merkblatt über die Ableitung von Spül-, Reinigungs- und Beckenwasser aus Privaten Hallen- und Freischwimmbecken in den Kanal.
Empfehlung einer rechtskonformen sowie erfahrungsgemäß auch praktikablen Ableitung der Schwimmbadwässer.
Beckenwässer mit Aktivchlorgehalten unter 0,05 mg/l können außerhalb besonders geschützter Bereiche (Grundwasserschutz- und -schongebiete):
– auf eigenem Grund und Boden flächig (über eine geschlossene Grünvegetation) versickert bzw.
– in eine Kanalisation in Absprache mit dem Kanalisationsbetreiber eingeleitet werden.